Wenn Sie mit einer Psychotherapie starten, können Sie die Honorarnoten bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Sie bekommen einen Teil Ihrer Kosten refundiert.
Hier ein Überblick über die Höhe der Zuschüsse 2024 für eine Einzelsitzung bei den diversen Kassen:
ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45,00
Dieser Zuschuss ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
auf der Honorarnote ist eine Diagnose (nach ICD10 bzw. ICD11) angeführt
Ihr Hausarzt hat Ihnen zwischen 1. und 2. Einheit eine "Bestätigung für Psychotherapie" ausgestellt
Wichtig zu wissen: Die ersten 10 Einheiten werden automatisch von den Kassen bewilligt. Ab der 11. Einheit muss ein Antrag gemeinsam mit Ihrer/m Psychotherapeuten/In gestellt werden.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, kann ich diese gerne telefonisch oder bei unserem Erstgespräch beantworten!
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